Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.

Digitale Zugänglichkeit

Inklusives Informationsdesign ist für Opel ein zentraler Bestandteil moderner Mobilität. Unser Anspruch ist es, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen unabhängig von individuellen Fähigkeiten nutzbar sind. Denn Fortschritt bedeutet für uns auch, niemanden auszuschließen – weder auf der Straße noch im Netz.

Wir legen großen Wert darauf, unsere Onlineangebote so zu entwickeln, dass sie klar verständlich, technisch zugänglich und intuitiv bedienbar sind. Dabei greifen wir auf bewährte Methoden der inklusiven Gestaltung zurück und setzen gezielt Maßnahmen um, die die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen verbessern.

Ein zentrales Hilfsmittel sind dabei die international anerkannten Standards zur digitalen Barrierefreiheit. Grundlage unserer technischen Umsetzung sind die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1. Sie definieren Kriterien für barrierefreie Webinhalte in drei Abstufungen – von Basisanforderungen bis hin zu einem besonders hohen Maß an Zugänglichkeit.

Unsere Webseiten sollen im Wesentlichen die Anforderungen der Konformitätsstufe AA erfüllen. Einige Funktionen oder Inhalte befinden sich aktuell noch in der Optimierung. Wir arbeiten daran, diese Lücken zu schließen und die Zugänglichkeit unserer digitalen Angebote laufend zu verbessern – mit dem Ziel, dass unsere Website allen Menschen ein gleichwertiges Nutzungserlebnis bieten.
Gemeinsam schaffen wir bessere Zugänge – wir freuen uns über Ihre Hinweise.
Sollten Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: accessibility-europe@stellantis.com

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website
WCAG 2.1 Level AA

Aktueller Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard der Barrierefreiheit.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit.

  • Interaktive Elemente wie Links, Schaltflächen und Formularfelder weisen teilweise keinen sichtbaren Tastaturfokus auf. Dies stellt eine nur eingeschränkte Umsetzung des WCAG-Erfolgskriteriums 2.4.7 (Fokus sichtbar) dar.

  • Alternativtexte für grafische Inhalte sind nur unvollständig vorhanden oder unzureichend beschrieben, was eine teilweise Erfüllung von WCAG 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) bedeutet.

  • Die Kontraste zwischen Text und Hintergrundfarben erfüllen nicht durchgängig das Mindestverhältnis von 4,5:1 (normaler Text) bzw. 3:1 (großer Text) und entsprechen damit nur teilweise WCAG 1.4.3 (Kontrast – Minimum).

  • Einzelne Informationen werden ausschließlich durch Farbe vermittelt (z.B. Hinweise auf Fehler in Formularen), womit WCAG 1.4.1 (Nutzung von Farbe) nur teilweise eingehalten werden.

  • Die Textvergrößerung ist technisch zwar möglich, jedoch führt eine Skalierung auf 200% teils zu Darstellungs- und Bedienproblemen. Damit ist WCAG 1.4.4 (Textgröße) nur eingeschränkt umgesetzt.

  • PDF-Dokumente und andere eingebettete Dateien sind nicht barrierefrei aufbereitet und enthalten keine Tags oder korrekte Struktur. Die Anforderungen von WCAG 1.1.1, 1.3.1 und 11.1.1 (für Dokumente) werden dadurch nur teilweise erfüllt.

  • Für Video-Inhalte sind Untertitel nur teilweise vorhanden, Audiodeskriptionen oder Transkripte fehlen jedoch, was zu einer unvollständigen Umsetzung der Anforderungen aus WCAG 1.2.2, 1.2.3, 1.2.5 führt.

  • Die Tastaturbedienbarkeit der Website ist grundsätzlich gegeben, jedoch sind einzelne interaktive Komponenten nicht erreichbar. WCAG 2.1.1 (Tastatur) wird damit nur teilweise eingehalten.

  • Der sichtbare Fokus ist nicht bei allen Bedienelementen konsistent umgesetzt, was auf eine eingeschränkte Einhaltung von WCAG 2.4.7 hinweist.

  • Die Fokusreihenfolge (Tabulatorreihenfolge) ist überwiegend logisch, es bestehen jedoch einzelne Abweichungen, die gegen WCAG 2.4.3 (Fokusreihenfolge) sprechen.

  • Eingebettete Dienste wie Zahlungsanbieter oder Captchas sind teilweise nicht barrierefrei eingebunden, insbesondere nicht für Screenreader-Nutzer. Die Anforderungen aus WCAG 4.1.2 werden dadurch nur teilweise erfüllt.

  • Automatisch startende interaktive Inhalte (z.B. Slider) sind nicht pausierbar oder steuerbar, was WCAG 2.2.2 (Pausieren, Anhalten, Ausblenden) nur eingeschränkt berücksichtigt.

  • Formularfelder sind nicht durchgängig korrekt beschriftet, was WCAG 3.3.2 (Beschriftungen oder Anweisungen) nur teilweise erfüllt.

  • Fehlermeldungen in Formularen sind nicht immer konkret oder hilfreich formuliert, was eine eingeschränkte Umsetzung von WCAG 3.3.1 (Fehlererkennung) bedeutet.

  • Die Navigation ist überwiegend konsistent, es gibt jedoch inkonsistente Menüstrukturen oder Linkbezeichnungen, wodurch WCAG 3.2.3 (Konsistente Navigation) nur teilweise erfüllt ist.

  • Die semantische HTML-Struktur (z.B. Header, Footer, Artikelbereiche) ist überwiegend korrekt, enthält jedoch einzelne syntaktische oder semantische Fehler. WCAG 4.1.1 (Parsing) ist daher nicht vollständig erfüllt.

  • Die Strukturierung über Überschriften, Listen und Absätze erfolgt nicht einheitlich oder logisch, was die Anforderungen aus WCAG 1.3.1 (Info und Beziehungen) nur eingeschränkt erfüllt.

  • Dynamische Inhalte, etwa Pop-ups oder Fehlermeldungen, sind nicht immer programmatisch erkennbar oder angekündigt, was WCAG 4.1.3 (Statusmeldungen) nur teilweise umsetzt.

  • Die Verwendung von ARIA-Rollen und -Attributen ist vorhanden, aber inkonsistent oder unsachgemäß. Das beeinträchtigt die Barrierefreiheit assistiver Technologien und erfüllt WCAG 4.1.2 nur teilweise.

  • Die mobile Darstellung ist weitgehend barrierefrei, jedoch sind einzelne Bedienelemente schwer erreichbar oder nicht ausreichend groß, was eine nur eingeschränkte Einhaltung von WCAG 2.5.5 (Zielgröße) bedeutet.



Datum der Erstellung und Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt und am 27.06.2025 aktualisiert.

Bewertungsmethoden
Die Website wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.

Zentrale Zuständigkeit der Marktüberwachung
Zum 28. Juni 2025 nimmt die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg ihre Arbeit auf. Sie wird künftig zentral für alle Bundesländer zuständig sein, wenn es um die Überwachung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen sowie um die Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben gegenüber Wirtschaftsakteuren geht.

Ziel ist eine bundesweit einheitliche Anwendung der Barrierefreiheitsvorgaben und eine effektive Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft.
Kontakt zur Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt,
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail:MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de

Sonderregelung für das Bundesland Hessen
Im Bundesland Hessen ist bereits das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) mit diesen Aufgaben betraut. Es übernimmt dort sowohl die Durchsetzung bei öffentlichen Stellen als auch die Marktüberwachung für Unternehmen.

Kontakt zum Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2902
E-Mail:LBIT(at)rpgi.hessen.de